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   SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13 E   

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https://dejure.org/2016,75466
SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13 E (https://dejure.org/2016,75466)
SG Halle, Entscheidung vom 15.02.2016 - S 11 SF 66/13 E (https://dejure.org/2016,75466)
SG Halle, Entscheidung vom 15. Februar 2016 - S 11 SF 66/13 E (https://dejure.org/2016,75466)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 63/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13
    Auch die Regelungssystematik, der Sinn und Zweck der Regelung sowie ihre Entstehungsgeschichte erfordern eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das Maß desjenigen hinausgeht, das schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchs- oder Klageverfahren abgegolten wird (siehe z. B. BSG, Urteil vom 9. Dezember 2010, B 13 R 63/09 R, dokumentiert in juris, dort Rdnr. 26 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BSG, 14.04.2011 - B 8 SO 18/09 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung im Alter und

    Auszug aus SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13
    Nach den allgemeinen Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts ist eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch auf anhängige Rechtsstreitigkeiten anzuwenden, sofern nicht ein verfassungskonform abweichender Geltungswille des Gesetzes festzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. April 2011 - B 8 SO 18/09 R - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2015 - L 9 AL 321/14

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts bezüglich

    Auszug aus SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13
    Mit der Neufassung des § 59 Abs. 2 Satz 1 RVG mit Streichung des § 59 Abs. 2 Satz 4 RVG ab 1. August 2013 hat der Gesetzgeber klargestellt, dass für die Erinnerung gegen die Geltendmachung eines übergangenen Anspruchs des aus der Prozesskostenhilfe vergüteten Rechtsanwalts auf die Staatskasse § 197 SGG anzuwenden ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2015 - L 9 AL 321/14 B - Rn. 14, zitiert nach juris).
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